Anmeldung
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Vor dem Beginn einer logopädischen Behandlung muss der behandelnde Arzt eine Heilmittelverordnung (Rezept) für Logopädie ausstellen. Eine Verordnung erhalten Sie bei ihrem Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt oder Neurologen. Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden.
Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil bei erwachsenen Patienten 10% der Behandlungskosten. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder diejenigen, die von der Zuzahlung befreit sind.
Liegt Ihnen eine Verordnung (Rezept) vor, dann können Sie sich gerne bei mir unter 05254/9361800 melden und wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin. |